<!--[-->Verordnung zur Durchführung des automatischen Informationsaustausches (AEOI) – Beschränkung auf vier Einkommenskategorien<!--]-->
Verordnung zur Durchführung des automatischen Informationsaustausches (AEOI) – Beschränkung auf vier Einkommenskategorien Verordnung vom 12/23/2014
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Bundesministerium für Finanzen12/23/2014XXV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt den automatischen Austausch von Steuerinformationen mit anderen EU‑Staaten und beschränkt diesen auf vier Einkommenskategorien. Der Datenaustausch erfolgt elektronisch nach EU‑Standard und ist seit 1. Jänner 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Austausch von Finanzinformationen wird auf vier Einkommenskategorien beschränkt: nichtselbständige Arbeit, Aufsichtsratsvergütungen, Ruhegehälter und Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen.
  • Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch nach den Vorgaben der EU‑Durchführungsverordnung Nr. 1156/2012.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

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