Verordnung zur Durchführung des automatischen Informationsaustausches (AEOI) – Beschränkung auf vier Einkommenskategorien Verordnung vom 12/23/2014
Bundesministerium für Finanzen12/23/2014XXV
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den automatischen Austausch von Steuerinformationen mit anderen EU‑Staaten und beschränkt diesen auf vier Einkommenskategorien. Der Datenaustausch erfolgt elektronisch nach EU‑Standard und ist seit 1. Jänner 2015 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Austausch von Finanzinformationen wird auf vier Einkommenskategorien beschränkt: nichtselbständige Arbeit, Aufsichtsratsvergütungen, Ruhegehälter und Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen.
- Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch nach den Vorgaben der EU‑Durchführungsverordnung Nr. 1156/2012.
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