Änderung der Parameterverordnung – Erweiterung von Kurzarbeitsbeihilfen (Inkrafttreten 01.01.2015)
Verordnung vom 23.12.2014Zusammenfassung
Die Verordnung 382/2014 erweitert die Arbeitslosenversicherung um Kurzarbeits‑ und Qualifizierungsbeihilfen, legt für das Jahr 2015 eine Auszahlungsobergrenze von 30 Mio. € fest und tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen12/23/2014XXV
Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung 382/2014 erweitert die Arbeitslosenversicherung um Kurzarbeits‑ und Qualifizierungsbeihilfen, legt für das Jahr 2015 eine Auszahlungsobergrenze von 30 Mio. € fest und tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Auszahlungsberechtigung wird um Kurzarbeits‑ und Qualifizierungsbeihilfen erweitert.
- Für das Jahr 2015 wird ein Auszahlungsdeckel von 30 Mio. € für die genannten Kurzarbeitsbeihilfen festgelegt.
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