Zusammenfassung
Die Verordnung 386/2014 ändert die Durchführungsverordnung zum AVOG‑2010, indem sie Formulierungen anpasst, neue Regelungen zur Erhebung von Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer einführt und Zuständigkeiten auf das Zollamt überträgt.Bundesministerium für Finanzen12/29/2014XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 386/2014 ändert die Durchführungsverordnung zum AVOG‑2010, indem sie Formulierungen anpasst, neue Regelungen zur Erhebung von Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer einführt und Zuständigkeiten auf das Zollamt überträgt.Schwerpunkte
- Die Formulierung „erster Instanz“ wird aus § 10 und § 19 entfernt, um juristische Mehrdeutigkeiten zu vermeiden.
- In § 10a werden neue Absätze (5) und (6) eingefügt, die die Erhebung der Normverbrauchsabgabe bzw. der Kraftfahrzeugsteuer dem Finanzamt zuweisen, mit einer speziellen Regelung für das Finanzamt Wien.
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