Einführung einer Eingabengebühr für Verwaltungsgerichte (BuLVwG‑Eingabengebührverordnung)
Verordnung vom 29.12.2014Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine Gebühr für Eingaben bei Bundes‑ und Landesverwaltungsgerichten ein, legt die Höhe der Pauschalgebühren fest (15 € bzw. 30 €) und bestimmt, dass sie ab dem 1. Februar 2015 gilt.Bundesministerium für Finanzen12/29/2014XXV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine Gebühr für Eingaben bei Bundes‑ und Landesverwaltungsgerichten ein, legt die Höhe der Pauschalgebühren fest (15 € bzw. 30 €) und bestimmt, dass sie ab dem 1. Februar 2015 gilt.Schwerpunkte
- Alle Eingaben und Beilagen an das Bundes‑ bzw. Landesverwaltungsgericht werden grundsätzlich gebührenpflichtig, sofern keine gesetzliche Gebührenfreiheit besteht.
- Die Gebührenschuld entsteht mit dem Einreichen der Eingabe oder – bei elektronischer Übermittlung – mit vollständigem Eingang der Daten im Bundesrechenzentrum.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.