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Einführung einer Eingabengebühr für Verwaltungsgerichte (BuLVwG‑Eingabengebührverordnung)
Verordnung vom 29.12.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung führt eine Gebühr für Eingaben bei Bundes‑ und Landesverwaltungsgerichten ein, legt die Höhe der Pauschalgebühren fest (15 € bzw. 30 €) und bestimmt, dass sie ab dem 1. Februar 2015 gilt.
Bundesministerium für Finanzen12/29/2014XXV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung führt eine Gebühr für Eingaben bei Bundes‑ und Landesverwaltungsgerichten ein, legt die Höhe der Pauschalgebühren fest (15 € bzw. 30 €) und bestimmt, dass sie ab dem 1. Februar 2015 gilt.

Schwerpunkte

  • Alle Eingaben und Beilagen an das Bundes‑ bzw. Landesverwaltungsgericht werden grundsätzlich gebührenpflichtig, sofern keine gesetzliche Gebührenfreiheit besteht.
  • Die Gebührenschuld entsteht mit dem Einreichen der Eingabe oder – bei elektronischer Übermittlung – mit vollständigem Eingang der Daten im Bundesrechenzentrum.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

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3 - Niederösterreich



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