Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/8/2014XXV
Umwelt
Lebensmittel
Verbraucherschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Kontrolle der Verbraucherinformation bei Fisch‑ und Aquakulturprodukten, indem sie eine neue Anlage mit einem alphabetischen Verzeichnis von deutschen Handels‑ und wissenschaftlichen Namen hinzufügt.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt die bestehende Regelung um eine neue Anlage zu § 3, in der ein alphabetisches Verzeichnis von deutschen Handelsbezeichnungen und den zugehörigen wissenschaftlichen Namen für Fisch‑ und Aquakulturprodukte bereitgestellt wird.
- Ziel ist, die Verbraucherinformation zu vereinheitlichen, damit Konsument*innen leichter erkennen können, welche Art sie kaufen.
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