<!--[-->Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (Verordnung 41/2014)<!--]-->
Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (Verordnung 41/2014)
Verordnung vom 03.03.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 41/2014 legt ab dem 1. März 2014 eine neue Pauschalvergütung für Zivildienstleistende fest: € 307,50 Grundvergütung und € 168,50 Zuschlag.
Bundesministerium für Inneres3/3/2014XXV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung 41/2014 legt ab dem 1. März 2014 eine neue Pauschalvergütung für Zivildienstleistende fest: € 307,50 Grundvergütung und € 168,50 Zuschlag.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes als gesetzliche Grundlage für die Anpassung der Vergütung.
  • Die neue Grundvergütung für Zivildienstleistende beträgt € 307,50.
Dokumente (PDFs)
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