Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (Verordnung 41/2014)
Verordnung vom 03.03.2014Zusammenfassung
Die Verordnung 41/2014 legt ab dem 1. März 2014 eine neue Pauschalvergütung für Zivildienstleistende fest: € 307,50 Grundvergütung und € 168,50 Zuschlag.Bundesministerium für Inneres3/3/2014XXV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 41/2014 legt ab dem 1. März 2014 eine neue Pauschalvergütung für Zivildienstleistende fest: € 307,50 Grundvergütung und € 168,50 Zuschlag.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes als gesetzliche Grundlage für die Anpassung der Vergütung.
- Die neue Grundvergütung für Zivildienstleistende beträgt € 307,50.
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