Änderung der Passverordnung – Namensänderung des Ministeriums und Übergangsregelung für Diplomatenpässe
Verordnung vom 03.03.2014Zusammenfassung
Die Verordnung 42/2014 passt die Passverordnung an: Sie ändert den Ministeriums‑Namen in Anhang E und fügt einen Übergangs‑Absatz zu § 7 ein, der das Inkrafttreten der neuen Formulierung regelt und Diplomatenpässe bis 30. April 2014 nach dem neuen Muster zulässt.Bundesministerium für Inneres3/3/2014XXV
Ausweis
Zusammenfassung
Die Verordnung 42/2014 passt die Passverordnung an: Sie ändert den Ministeriums‑Namen in Anhang E und fügt einen Übergangs‑Absatz zu § 7 ein, der das Inkrafttreten der neuen Formulierung regelt und Diplomatenpässe bis 30. April 2014 nach dem neuen Muster zulässt.Schwerpunkte
- Der Name des Ministeriums im Pass wird von "Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten" zu "BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPA, INTEGRATION UND ÄUSSERES" geändert. Auch die französische und englische Übersetzung werden angepasst.
- Ein neuer Absatz 6 wird zu § 7 der Passverordnung hinzugefügt. Er legt fest, dass die neue Fassung von Anhang E am Tag nach Kundmachung gilt und dass Diplomatenpässe bis spätestens 30. April 2014 nach dem neuen Muster ausgestellt werden dürfen, falls die drucktechnischen Voraussetzungen noch nicht vorliegen.
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