Zusammenfassung
Die Verordnung 43/2014 ändert die Grenzüberflugsverordnung: Sie benennt die Austro Control GmbH als zuständige Behörde, führt neue Bewilligungsregeln für Flüge zu und von Nicht‑EU‑Staaten ein und verlangt zusätzlich die Zustimmung von Polizei und Zoll.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/3/2014XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 43/2014 ändert die Grenzüberflugsverordnung: Sie benennt die Austro Control GmbH als zuständige Behörde, führt neue Bewilligungsregeln für Flüge zu und von Nicht‑EU‑Staaten ein und verlangt zusätzlich die Zustimmung von Polizei und Zoll.Schwerpunkte
- Der Name des zuständigen Behörden wird von „Bundesamt für Zivilluftfahrt“ zu „Austro Control GmbH“ geändert.
- Der bisherige Unterabschnitt 1a wird gestrichen.
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