Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Sportadministrator/innen (2014)
Verordnung vom 05.03.2014Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Beruf Sportadministration fest: 513,20 € im 1. Jahr, 671 € im 2. Jahr und 939,20 € im 3. Jahr, plus Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/5/2014XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Beruf Sportadministration fest: 513,20 € im 1. Jahr, 671 € im 2. Jahr und 939,20 € im 3. Jahr, plus Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Schwerpunkte
- Geltungsbereich: Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an alle Lehrberechtigten, die im Beruf Sportadministration ausbilden, sowie an deren Lehrlinge.
- Höhe der Lehrlingsentschädigung: Im ersten Lehrjahr 513,20 €, im zweiten Lehrjahr 671 € und im dritten Lehrjahr 939,20 € pro Monat.
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