<!--[-->Studienfelderverordnung 2014 – Zuordnung von Bachelorstudiengängen zu Studienfeldern<!--]-->
Studienfelderverordnung 2014 – Zuordnung von Bachelorstudiengängen zu Studienfeldern
Verordnung vom 06.03.2014

Zusammenfassung

Die 46. Studienfelderverordnung legt fest, welche Bachelorstudiengänge zu welchen Studienfeldern gehören und ordnet sie den jeweiligen Universitäten zu. Sie enthält zudem Ausnahmen für bestimmte Kunst- und Biologiestudiengänge. Inkrafttreten war am 6. März 2014, Außerkrafttreten am 31. Dezember 2015.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/6/2014XXV
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die 46. Studienfelderverordnung legt fest, welche Bachelorstudiengänge zu welchen Studienfeldern gehören und ordnet sie den jeweiligen Universitäten zu. Sie enthält zudem Ausnahmen für bestimmte Kunst- und Biologiestudiengänge. Inkrafttreten war am 6. März 2014, Außerkrafttreten am 31. Dezember 2015.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Bachelorstudiengänge zu den festgelegten Studienfeldern gehören und ordnet sie den jeweiligen Universitäten zu.
  • Sie legt Ausnahmen fest, z. B. für das Studienfeld Architektur‑ und Städteplanung an bestimmten Kunsthochschulen sowie für Biologie‑Studien, die bereits durch § 124b Abs. 4 UG geregelt sind.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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