<!--[-->Änderung der Prüfungsordnung AHS – Frist für Aufgabenstellung und Inkrafttreten<!--]-->
Änderung der Prüfungsordnung AHS – Frist für Aufgabenstellung und Inkrafttreten
Verordnung vom 07.03.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 47/2014 ändert die AHS‑Prüfungsordnung: Aufgaben für schriftliche Klausuren im Schuljahr 2013/14 müssen innerhalb von acht Wochen nach Semesterbeginn gestellt werden, und die Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Bundesministerium für Bildung und Frauen3/7/2014XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 47/2014 ändert die AHS‑Prüfungsordnung: Aufgaben für schriftliche Klausuren im Schuljahr 2013/14 müssen innerhalb von acht Wochen nach Semesterbeginn gestellt werden, und die Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die neue Regelung schreibt vor, dass die Aufgaben für schriftliche Klausuren im Haupttermin des Schuljahres 2013/14 spätestens acht Wochen nach Beginn des zweiten Semesters eingereicht werden müssen.
  • Ein neuer Absatz (§ 35 Abs. 3) wird eingefügt, der das Inkrafttreten dieser Änderungen mit dem Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt festlegt.
Dokumente (PDFs)
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