Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für die Sozial‑ und Gesundheitswirtschaft als Satzung, erweitert dessen Geltungsbereich auf fast ganz Österreich (außer Vorarlberg) und legt zahlreiche Ausnahmen fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/10/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für die Sozial‑ und Gesundheitswirtschaft als Satzung, erweitert dessen Geltungsbereich auf fast ganz Österreich (außer Vorarlberg) und legt zahlreiche Ausnahmen fest.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste in Österreich, ausgenommen das Bundesland Vorarlberg.
- Bestimmte Berufsgruppen wie öffentliche Einrichtungen, Heilbade‑ und Kuranstalten sowie Rettungs‑ und Sanitätsdienste sind ausdrücklich ausgenommen.
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