<!--[-->Mutterkuh‑ und Milchkuh‑Zusatzprämien‑Verordnung 2013<!--]-->
Mutterkuh‑ und Milchkuh‑Zusatzprämien‑Verordnung 2013
Verordnung vom 12.03.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung gewährt im Jahr 2013 eine zusätzliche Mutterkuh‑Prämie von 30 Euro pro Tier und stellt insgesamt 1,666 Millionen Euro als staatliche Beihilfe für die Milchkuhprämie bereit.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/12/2014XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung gewährt im Jahr 2013 eine zusätzliche Mutterkuh‑Prämie von 30 Euro pro Tier und stellt insgesamt 1,666 Millionen Euro als staatliche Beihilfe für die Milchkuhprämie bereit.

Schwerpunkte

  • Für jede im Jahr 2013 geförderte Mutterkuh oder Kalbin erhalten die Erzeuger eine zusätzliche Prämie von 30 Euro.
  • Sollte das Haushaltsvolumen von 6 141 000 Euro überschritten werden, wird die Prämie anteilig gekürzt.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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