<!--[-->Tabakwarenanmeldungsverordnung 2014 – Registrierung von Tabakwaren im privaten Reiseverkehr<!--]-->
Tabakwarenanmeldungsverordnung 2014 – Registrierung von Tabakwaren im privaten Reiseverkehr
Verordnung vom 13.03.2014

Zusammenfassung

Die Tabakwarenanmeldungsverordnung 2014 verlangt von Reisenden, Tabakwaren bei der Einreise mündlich beim Zoll anzumelden und sofort zu versteuern. Die alte Übergangsverordnung von 2004 wird aufgehoben.
Bundesministerium für Finanzen3/13/2014XXV
Gesundheit
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Tabakwarenanmeldungsverordnung 2014 verlangt von Reisenden, Tabakwaren bei der Einreise mündlich beim Zoll anzumelden und sofort zu versteuern. Die alte Übergangsverordnung von 2004 wird aufgehoben.

Schwerpunkte

  • Reisende müssen Tabakwaren, die nicht aus einem tabaksteuerfreien Mitgliedstaat stammen, bei der Einreise mündlich anmelden und Menge, Sortenbezeichnung sowie weitere erforderliche Angaben nennen.
  • Die Anmeldung muss unverzüglich nach der Einreise beim zuständigen Zollamt erfolgen; das Zollamt legt die Tabaksteuer sofort fest und verlangt deren sofortige Zahlung.
Dokumente (PDFs)
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