<!--[-->Tabakwarenanmeldungsverordnung 2014 – Registrierung von Tabakwaren im privaten Reiseverkehr<!--]-->
Tabakwarenanmeldungsverordnung 2014 – Registrierung von Tabakwaren im privaten Reiseverkehr Verordnung vom 3/13/2014
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Bundesministerium für Finanzen3/13/2014XXV
Gesundheit
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Tabakwarenanmeldungsverordnung 2014 verlangt von Reisenden, Tabakwaren bei der Einreise mündlich beim Zoll anzumelden und sofort zu versteuern. Die alte Übergangsverordnung von 2004 wird aufgehoben.

Schwerpunkte

  • Reisende müssen Tabakwaren, die nicht aus einem tabaksteuerfreien Mitgliedstaat stammen, bei der Einreise mündlich anmelden und Menge, Sortenbezeichnung sowie weitere erforderliche Angaben nennen.
  • Die Anmeldung muss unverzüglich nach der Einreise beim zuständigen Zollamt erfolgen; das Zollamt legt die Tabaksteuer sofort fest und verlangt deren sofortige Zahlung.
Dokumente (PDFs)
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