Einführung der Kurzbezeichnung „Sozialministeriumservice“ für das Bundesamt für Soziales
Verordnung vom 14.03.2014Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 führt die neue Kurzbezeichnung „Sozialministeriumservice“ für das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein. Die Regelung gilt ab dem 1. Juni 2014.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/14/2014XXV
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 führt die neue Kurzbezeichnung „Sozialministeriumservice“ für das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein. Die Regelung gilt ab dem 1. Juni 2014.Schwerpunkte
- Die Verordnung verankert die neue Kurzbezeichnung „Sozialministeriumservice“ rechtlich in den genannten Paragraphen des Bundessozialamtsgesetzes.
- Ab dem 1. Juni 2014 muss das Bundesamt alle offiziellen Dokumente, Webseiten und Kommunikationsmittel mit der neuen Kurzbezeichnung verwenden.
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