Zusammenfassung
Die Verordnung 67/2014 ändert die Wahlordnung für Personalvertretungen bei der Post. Sie legt fest, wer als jugendlicher Arbeitnehmer gilt, wer wählen darf und wer gewählt werden kann, und tritt am 1. April 2014 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/27/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 67/2014 ändert die Wahlordnung für Personalvertretungen bei der Post. Sie legt fest, wer als jugendlicher Arbeitnehmer gilt, wer wählen darf und wer gewählt werden kann, und tritt am 1. April 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Jugendliche Arbeitnehmer werden definiert als Personen unter 18 Jahren sowie Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Alle jugendlichen Arbeitnehmer, die am Tag der Wahlausschreibung und am Wahltag im Betrieb beschäftigt sind, erhalten das Wahlrecht.
Dokumente (PDFs)
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