Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ändert die PUStFV: Sie korrigiert Formulierungen in § 1, fügt die Karl‑Landsteiner‑Privatuniversität ein und legt fest, dass die Regelung ab dem Sommersemester 2014 gilt.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/4/2014XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ändert die PUStFV: Sie korrigiert Formulierungen in § 1, fügt die Karl‑Landsteiner‑Privatuniversität ein und legt fest, dass die Regelung ab dem Sommersemester 2014 gilt.Schwerpunkte
- Der Text von § 1 wird korrigiert: Am Ende von Ziffer 9 wird ein Komma gesetzt, in Ziffer 10 wird das Wort „und“ eingefügt und Ziffer 11 wird neu hinzugefügt, um die Karl‑Landsteiner‑Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften zu benennen.
- Ein neuer Absatz (3) wird zu § 7 hinzugefügt, der festlegt, dass die Verordnung ab dem Sommersemester 2014 für Anträge gilt.
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