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Funktionsgebühren‑ und Sitzungsgeld‑Verordnung 2014
Verordnung vom 11.04.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie viel Mitglieder von Verwaltungskörpern und Beiräten der österreichischen Sozialversicherung für ihre Tätigkeit erhalten – sowohl als jährliche Funktionsgebühr als auch als tägliches Sitzungsgeld.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/11/2014XXV
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie viel Mitglieder von Verwaltungskörpern und Beiräten der österreichischen Sozialversicherung für ihre Tätigkeit erhalten – sowohl als jährliche Funktionsgebühr als auch als tägliches Sitzungsgeld.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Höhe und Auszahlung von Funktionsgebühren sowie das Sitzungsgeld für Mitglieder der Verwaltungskörper und Beiräte der Sozialversicherungsträger.
  • Das jährliche Höchstausmaß der Funktionsgebühr beträgt das Vierzehnfache von 40 % des Ausgangsbetrags des Bundesverfassungsgesetzes, abgerundet auf ganze Euro.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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