Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA‑V) – Arbeitsschutz und Änderungen der BauV
Verordnung vom 11.04.2014Zusammenfassung
Die PSA‑V verpflichtet Arbeitgeber*innen, geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, zu bewerten und Mitarbeitende regelmäßig zu unterweisen. Gleichzeitig wird die Bauarbeiterschutzverordnung an diese neuen Vorgaben angepasst.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/11/2014XXV
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Zusammenfassung
Die PSA‑V verpflichtet Arbeitgeber*innen, geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, zu bewerten und Mitarbeitende regelmäßig zu unterweisen. Gleichzeitig wird die Bauarbeiterschutzverordnung an diese neuen Vorgaben angepasst.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Beschäftigten in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen.
- Arbeitgeber*innen müssen PSA bereitstellen, wenn Gefahren nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt werden können.
Dokumente (PDFs)
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