<!--[-->Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA‑V) – Arbeitsschutz und Änderungen der BauV<!--]-->
Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA‑V) – Arbeitsschutz und Änderungen der BauV
Verordnung vom 11.04.2014

Zusammenfassung

Die PSA‑V verpflichtet Arbeitgeber*innen, geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, zu bewerten und Mitarbeitende regelmäßig zu unterweisen. Gleichzeitig wird die Bauarbeiterschutzverordnung an diese neuen Vorgaben angepasst.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/11/2014XXV
Umwelt
Gesundheit
Baupolitik
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die PSA‑V verpflichtet Arbeitgeber*innen, geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, zu bewerten und Mitarbeitende regelmäßig zu unterweisen. Gleichzeitig wird die Bauarbeiterschutzverordnung an diese neuen Vorgaben angepasst.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Beschäftigten in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen.
  • Arbeitgeber*innen müssen PSA bereitstellen, wenn Gefahren nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt werden können.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.