<!--[-->Verkehrsversuchsverordnung Zuflussregelung – abweichende Lichtsignalanlage auf der A 7<!--]-->
Verkehrsversuchsverordnung Zuflussregelung – abweichende Lichtsignalanlage auf der A 7
Verordnung vom 14.04.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt für einen begrenzten Zeitraum (1. Juli 2014 – 30. Juni 2019) auf der A 7 bei Franzosenhausweg eine von § 38 Abs. 2b und 6 StVO abweichende Lichtsignalregelung: ein einsekündiges gelbes Licht zusammen mit dem roten und ein sofort beendetes Grünlicht.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/14/2014XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt für einen begrenzten Zeitraum (1. Juli 2014 – 30. Juni 2019) auf der A 7 bei Franzosenhausweg eine von § 38 Abs. 2b und 6 StVO abweichende Lichtsignalregelung: ein einsekündiges gelbes Licht zusammen mit dem roten und ein sofort beendetes Grünlicht.

Schwerpunkte

  • Erlaubt die Durchführung wissenschaftlicher Versuche, indem von den Vorgaben des § 38 Abs. 2b und 6 StVO abgewichen werden darf.
  • Die gelbe, nicht blinkende Lichtphase darf nur eine Sekunde dauern und gleichzeitig mit dem roten Licht leuchten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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