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Änderung der Eröffnungs‑ und Teilungszahlenverordnung (BGBl. I Nr. 82/2014)
Verordnung vom 14.04.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Eröffnungs‑ und Teilungszahlenverordnung: alte Ziffern werden gestrichen, neue Vorgaben für Schülerzahlen in musischer Erziehung, Lehrerbildung, Labor‑ und Werkstättenlabors sowie Anpassungen von Zahlenwerten werden eingeführt. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2014 vorgesehen.
Bundesministerium für Bildung und Frauen4/14/2014XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Eröffnungs‑ und Teilungszahlenverordnung: alte Ziffern werden gestrichen, neue Vorgaben für Schülerzahlen in musischer Erziehung, Lehrerbildung, Labor‑ und Werkstättenlabors sowie Anpassungen von Zahlenwerten werden eingeführt. Das Inkrafttreten ist für den 1. September 2014 vorgesehen.

Schwerpunkte

  • Die bisherige Regelung für die Ziffern 1a‑1c, 4 und 9 lit. c wird vollständig gestrichen.
  • Für die Rhythmisch‑musikalische Erziehung wird nun eine feste Schülerzahl von 30 Schülern festgelegt.
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