Zusammenfassung
Die Verordnung 84/2014 legt für das Jahr 2014 Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest. Die Verbote gelten an bestimmten Daten und Uhrzeiten, wenn das Ziel Italien oder Deutschland ist; zahlreiche Ausnahmen (z. B. medizinische Lieferungen) sind vorgesehen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/14/2014XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 84/2014 legt für das Jahr 2014 Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen fest. Die Verbote gelten an bestimmten Daten und Uhrzeiten, wenn das Ziel Italien oder Deutschland ist; zahlreiche Ausnahmen (z. B. medizinische Lieferungen) sind vorgesehen.Schwerpunkte
- Ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t gilt am 18. April (16–22 Uhr), 19. April (10–15 Uhr), 25. April (10–22 Uhr), 2. Juni (10–22 Uhr) und 6. Dezember (10–14 Uhr) auf der Inntal‑A12 und Brenner‑A13, wenn das Ziel Italien ist.
- Weitere Fahrverbote gelten am 5.–30. August (jeweils Samstage, 8–15 Uhr) auf mehreren Bundesstraßen außerhalb des Ortgebiets sowie am 1. August (18–24 Uhr), 2. August (0–15 Uhr) und 8. August (16–22 Uhr).
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