<!--[-->Satzung des Kollektivvertrags für das grafische Gewerbe (Arbeiter/innen und Angestellte)<!--]-->
Satzung des Kollektivvertrags für das grafische Gewerbe (Arbeiter/innen und Angestellte)
Verordnung vom 17.04.2014

Zusammenfassung

Die 85. Verordnung erklärt einen Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe (Arbeiter/innen und Angestellte) zur Satzung, gilt in ganz Österreich und tritt am 1. April 2014 (Monatslohn) bzw. am 31. März 2014 (Wochenlohn) in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/17/2014XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die 85. Verordnung erklärt einen Kollektivvertrag für das grafische Gewerbe (Arbeiter/innen und Angestellte) zur Satzung, gilt in ganz Österreich und tritt am 1. April 2014 (Monatslohn) bzw. am 31. März 2014 (Wochenlohn) in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf alle Sparten der grafischen Produktion, das gesamte Staatsgebiet und alle dort tätigen Arbeitgeber*innen und Beschäftigten, die nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Die Satzung beinhaltet die Lohn‑ und Gehaltstabellen, die am 5. März 2014 zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem ÖGB (Gewerkschaft der Privatangestellten) vereinbart wurden.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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