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Änderung der Verordnung für Gewebeentnahmeeinrichtungen und Gewebebanken
Verordnung vom 22.04.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 ändert die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung und die Gewebebankenverordnung. Sie führt neue Definitionen, strengere Qualifikations‑ und Schulungsanforderungen für Personal sowie erweiterte Test‑ und Dokumentationspflichten ein, um die Sicherheit von Gewebe‑ und Zellspenden zu erhöhen und EU‑Richtlinien umzusetzen.
Bundesministerium für Gesundheit4/22/2014XXV
Umwelt
EU‑Recht
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 ändert die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung und die Gewebebankenverordnung. Sie führt neue Definitionen, strengere Qualifikations‑ und Schulungsanforderungen für Personal sowie erweiterte Test‑ und Dokumentationspflichten ein, um die Sicherheit von Gewebe‑ und Zellspenden zu erhöhen und EU‑Richtlinien umzusetzen.

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich wird erweitert und neue Begriffsbestimmungen (z. B. Direktverwendung, Keimzellen) werden definiert.
  • Entnahmeeinrichtungen müssen sicherstellen, dass Personal über ausreichende klinische Erfahrung verfügt und ein verpflichtendes Schulungsprogramm absolviert hat.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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