49. Nachtrag zum Arzneibuch – Einführung neuer Standards und Außerkraftsetzen alter Monographien
Verordnung vom 05.05.2014Zusammenfassung
Die Verordnung führt die deutsche Fassung des 8. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch ein, setzt das Österreichische Arzneibuch 2014 in Kraft und hebt alle Monographien auf, die durch diese Neuerungen ersetzt wurden.Bundesministerium für Gesundheit5/5/2014XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt die deutsche Fassung des 8. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch ein, setzt das Österreichische Arzneibuch 2014 in Kraft und hebt alle Monographien auf, die durch diese Neuerungen ersetzt wurden.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des achten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 7.8) wird in Kraft gesetzt.
- Alle Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.