Kundmachung von Änderungen der Patent‑Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses
Verordnung vom 09.03.2015Zusammenfassung
Die Verordnung vom 9. März 2015 legt fest, dass der Beschluss vom 30. September 2014 über Änderungen der Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum internationalen Patent‑Zusammenarbeitsvertrag öffentlich in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes ausgelegt wird.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres3/9/2015XXV
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 9. März 2015 legt fest, dass der Beschluss vom 30. September 2014 über Änderungen der Ausführungsordnung und des Gebührenverzeichnisses zum internationalen Patent‑Zusammenarbeitsvertrag öffentlich in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes ausgelegt wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt, um die Kundmachung des Beschlusses zu veranlassen.
- Der Beschluss vom 30. September 2014, der Änderungen an der Ausführungsordnung und dem Gebührenverzeichnis zum Patent‑Zusammenarbeitsvertrag enthält, wird in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes (Dresdner Straße 87, 1200 Wien) zur öffentlichen Einsicht ausgelegt.
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