Verpackungsabgrenzungs‑Verordnung 2015 (Festlegung von Haushalts‑ und Gewerbeverpackungen)
Verordnung vom 28.01.2015Zusammenfassung
Die Verordnung definiert einheitliche Kriterien zur Abgrenzung von Haushalts‑ und Gewerbeverpackungen, ordnet Verpackungen 47 Produktgruppen zu und legt für jede Gruppe prozentuale Materialanteile fest; sie gilt seit dem 28. Jänner 2015 bis zum 31. Dezember 2019.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/28/2015XXV
Umwelt
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert einheitliche Kriterien zur Abgrenzung von Haushalts‑ und Gewerbeverpackungen, ordnet Verpackungen 47 Produktgruppen zu und legt für jede Gruppe prozentuale Materialanteile fest; sie gilt seit dem 28. Jänner 2015 bis zum 31. Dezember 2019.Schwerpunkte
- Die Verordnung schafft eine einheitliche Trennung zwischen Haushalts‑ und Gewerbeverpackungen, um Wettbewerbsverzerrungen bei der Sammlung und Verwertung zu verhindern.
- Alle Verpackungen nach § 3 Z 1 der Verpackungsverordnung 2014 werden einer von 47 Produktgruppen im Anhang zugeordnet, abhängig vom verpackten Gut.
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