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Horizontale GAP‑Verordnung – Einheitliche Regeln für Agrarförderungen
Verordnung vom 07.05.2015

Zusammenfassung

Die Horizontale GAP‑Verordnung legt EU‑konforme Agrar‑Regeln fest, definiert digitale Antragsverfahren über eAMA und bestimmt die Zuständigkeiten von AMA und Landwirtschaftskammer. Sie regelt Fristen, Daten­sicherheit, Kontrollen und Sanktionen für Förderungen ab 2015.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/7/2015XXV
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Horizontale GAP‑Verordnung legt EU‑konforme Agrar‑Regeln fest, definiert digitale Antragsverfahren über eAMA und bestimmt die Zuständigkeiten von AMA und Landwirtschaftskammer. Sie regelt Fristen, Daten­sicherheit, Kontrollen und Sanktionen für Förderungen ab 2015.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt einheitliche GAP‑Regeln ein, die auf den EU‑Verordnungen basieren und für alle Förderungen ab dem Antragsjahr 2015 gelten.
  • Die Agrarmarkt Austria (AMA) ist für die Zahlstellenaufgaben, Datenverwaltung und Kontrolle der Cross‑Compliance verantwortlich; die Landwirtschaftskammer unterstützt Landwirte bei Online‑Anträgen.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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