Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt für Mai 2015 für jeden Dienstort im Ausland einen Prozentsatz, nach dem die Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbedienstete berechnet wird.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres5/7/2015XXV
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Die Verordnung bestimmt für Mai 2015 für jeden Dienstort im Ausland einen Prozentsatz, nach dem die Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbedienstete berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für Mai 2015 die Hundertsätze zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete fest.
- Die einzelnen Hundertsätze variieren je nach Dienstort; zum Beispiel Zürich 65 %, Genf 62 % und Berlin 6 %.
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