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Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulage im Mai 2015
Verordnung vom 07.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt für Mai 2015 für jeden Dienstort im Ausland einen Prozentsatz, nach dem die Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbedienstete berechnet wird.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres5/7/2015XXV
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Zusammenfassung

Die Verordnung bestimmt für Mai 2015 für jeden Dienstort im Ausland einen Prozentsatz, nach dem die Kaufkraftausgleichszulage für Bundesbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für Mai 2015 die Hundertsätze zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete fest.
  • Die einzelnen Hundertsätze variieren je nach Dienstort; zum Beispiel Zürich 65 %, Genf 62 % und Berlin 6 %.
Dokumente (PDFs)
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Kurz Sebastian

ÖVP


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