<!--[-->Verordnung über erhöhte Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsrisiken (2015)<!--]-->
Verordnung über erhöhte Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsrisiken (2015)
Verordnung vom 08.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsrisiken bestehen, wenn Kunden oder deren Vertreter*innen in bestimmten Hochrisikostaaten wohnen bzw. dort Konten nutzen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/8/2015XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsrisiken bestehen, wenn Kunden oder deren Vertreter*innen in bestimmten Hochrisikostaaten wohnen bzw. dort Konten nutzen.

Schwerpunkte

  • Ein erhöhtes Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung liegt vor, wenn Kunden, deren Vertreter*innen, wirtschaftliche Eigentümer*innen oder Personen mit wesentlichen Geschäftsbeziehungen in einem der zehn genannten Hochrisikostaaten wohnen oder dort ihren Sitz haben.
  • Das gleiche erhöhte Risiko gilt, wenn die betreffende Transaktion über ein Bankkonto in einem der genannten Staaten abgewickelt wird.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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