Verordnung über erhöhte Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsrisiken (2015)
Verordnung vom 08.05.2015Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsrisiken bestehen, wenn Kunden oder deren Vertreter*innen in bestimmten Hochrisikostaaten wohnen bzw. dort Konten nutzen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/8/2015XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsrisiken bestehen, wenn Kunden oder deren Vertreter*innen in bestimmten Hochrisikostaaten wohnen bzw. dort Konten nutzen.Schwerpunkte
- Ein erhöhtes Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung liegt vor, wenn Kunden, deren Vertreter*innen, wirtschaftliche Eigentümer*innen oder Personen mit wesentlichen Geschäftsbeziehungen in einem der zehn genannten Hochrisikostaaten wohnen oder dort ihren Sitz haben.
- Das gleiche erhöhte Risiko gilt, wenn die betreffende Transaktion über ein Bankkonto in einem der genannten Staaten abgewickelt wird.
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