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ELGA‑Verordnung 2015 – Einführung der elektronischen Gesundheitsakte
Verordnung vom 12.05.2015

Zusammenfassung

Die ELGA‑Verordnung 2015 regelt die Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte, definiert technische Standards und richtet Stellen für Widerspruch und Service ein.
Bundesministerium für Gesundheit5/12/2015XXV
Gesundheit
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die ELGA‑Verordnung 2015 regelt die Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte, definiert technische Standards und richtet Stellen für Widerspruch und Service ein.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt ELGA als zentrale elektronische Gesundheitsakte ein und legt die grundlegenden Datenstrukturen, Formate und Standards fest.
  • Sie richtet eine Widerspruchsstelle und eine Serviceline ein, über die Versicherten ihr Opt‑Out erklären oder Fragen zu ELGA stellen können.
Dokumente (PDFs)
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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