Zusammenfassung
Die Batterien‑Verordnung wurde 2015 novelliert, um EU‑Richtlinien umzusetzen. Sie führt neue Fristen, Kennzeichnungs‑ und Designpflichten für Hersteller ein und legt Übergangsregeln für bereits verkaufte Batterien fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/22/2015XXV
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Batterien‑Verordnung wurde 2015 novelliert, um EU‑Richtlinien umzusetzen. Sie führt neue Fristen, Kennzeichnungs‑ und Designpflichten für Hersteller ein und legt Übergangsregeln für bereits verkaufte Batterien fest.Schwerpunkte
- Der Wortlaut im zweiten Absatz von § 4 wird um den Hinweis „bis zum 1. Oktober 2015“ ergänzt, sodass die Regelung nur bis zu diesem Datum gilt.
- Im dritten Absatz von § 4 wird ein Strichpunkt eingefügt und die Formulierung „diese Ausnahme gilt bis zum 31. Dezember 2016“ ergänzt, wodurch eine befristete Ausnahmeregelung entsteht.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.