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Novelle der österreichischen Batterien‑Verordnung 2015
Verordnung vom 22.05.2015

Zusammenfassung

Die Batterien‑Verordnung wurde 2015 novelliert, um EU‑Richtlinien umzusetzen. Sie führt neue Fristen, Kennzeichnungs‑ und Designpflichten für Hersteller ein und legt Übergangsregeln für bereits verkaufte Batterien fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/22/2015XXV
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Batterien‑Verordnung wurde 2015 novelliert, um EU‑Richtlinien umzusetzen. Sie führt neue Fristen, Kennzeichnungs‑ und Designpflichten für Hersteller ein und legt Übergangsregeln für bereits verkaufte Batterien fest.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut im zweiten Absatz von § 4 wird um den Hinweis „bis zum 1. Oktober 2015“ ergänzt, sodass die Regelung nur bis zu diesem Datum gilt.
  • Im dritten Absatz von § 4 wird ein Strichpunkt eingefügt und die Formulierung „diese Ausnahme gilt bis zum 31. Dezember 2016“ ergänzt, wodurch eine befristete Ausnahmeregelung entsteht.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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