<!--[-->Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2015<!--]-->
Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2015
Verordnung vom 22.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung von 22. Mai 2015 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Anhänge mit aktualisierten Einträgen zu kontaminierten Standorten und legt das Inkrafttreten dieser Änderungen auf den 1. Juli 2015 fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/22/2015XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 22. Mai 2015 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Anhänge mit aktualisierten Einträgen zu kontaminierten Standorten und legt das Inkrafttreten dieser Änderungen auf den 1. Juli 2015 fest.

Schwerpunkte

  • Der Absatz 21 zu § 2 legt fest, dass die neuen Anhänge 2, 3, 4 und 9 am 1. Juli 2015 in Kraft treten.
  • Im Anhang 2 wird die Altlast K27 (Katz & Klumpp) im Bezirk Villach‑Land mit Prioritätsklasse 2 aufgenommen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP


7C - Unterland



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.