Zusammenfassung
Die Verordnung von 22. Mai 2015 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Anhänge mit aktualisierten Einträgen zu kontaminierten Standorten und legt das Inkrafttreten dieser Änderungen auf den 1. Juli 2015 fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/22/2015XXV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung von 22. Mai 2015 ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Anhänge mit aktualisierten Einträgen zu kontaminierten Standorten und legt das Inkrafttreten dieser Änderungen auf den 1. Juli 2015 fest.Schwerpunkte
- Der Absatz 21 zu § 2 legt fest, dass die neuen Anhänge 2, 3, 4 und 9 am 1. Juli 2015 in Kraft treten.
- Im Anhang 2 wird die Altlast K27 (Katz & Klumpp) im Bezirk Villach‑Land mit Prioritätsklasse 2 aufgenommen.
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