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Verlängerung der Frist für Direktzahlungs‑Anträge 2015
Verordnung vom 22.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 111/2015 verlängert für das Antragsjahr 2015 die Frist zur Einreichung von Sammelanträgen und Zahlungsansprüchen bis zum 1. Juni 2015.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/22/2015XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 111/2015 verlängert für das Antragsjahr 2015 die Frist zur Einreichung von Sammelanträgen und Zahlungsansprüchen bis zum 1. Juni 2015.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (1a) wird zu § 21 Abs. 1 eingefügt, um eine abweichende Frist für das Antragsjahr 2015 festzulegen.
  • Die Frist gilt für die Einreichung des Sammelantrags nach Artikel 11 der EU‑Verordnung Nr. 640/2014.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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7C - Unterland



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