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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Geoinformationstechnik (2015) Verordnung vom 5/26/2015
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Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2015 legt den dreijährigen Lehrberuf Geoinformationstechnik fest, definiert die Ausbildungsinhalte und regelt die Abschlussprüfung mit theoretischen und praktischen Teilen.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Geoinformationstechnik wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Auszubildende sollen befähigt werden, Aufgaben wie das Organisieren von Arbeitsabläufen, das Arbeiten mit GIS‑Systemen und das Erstellen von Kartenprodukten selbständig auszuführen.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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