Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 legt den dreijährigen Lehrberuf Geoinformationstechnik fest, definiert die Ausbildungsinhalte und regelt die Abschlussprüfung mit theoretischen und praktischen Teilen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Geoinformationstechnik wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Auszubildende sollen befähigt werden, Aufgaben wie das Organisieren von Arbeitsabläufen, das Arbeiten mit GIS‑Systemen und das Erstellen von Kartenprodukten selbständig auszuführen.
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