Ausbildungs‑ und Prüfungsordnung für Gold‑/Silberschmied*innen und Juweliere
Verordnung vom 26.05.2015Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den Lehrberuf Gold‑ und Silberschmied/in sowie Juwelier/in mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer, legt die zu erlernenden Fertigkeiten und Kompetenzen fest und regelt die Struktur der Abschlussprüfung. Sie trat am 1. Juni 2015 in Kraft und ersetzte die bisherigen Ausbildungs‑ und Prüfungsordnungen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung
Berufsausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den Lehrberuf Gold‑ und Silberschmied/in sowie Juwelier/in mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer, legt die zu erlernenden Fertigkeiten und Kompetenzen fest und regelt die Struktur der Abschlussprüfung. Sie trat am 1. Juni 2015 in Kraft und ersetzte die bisherigen Ausbildungs‑ und Prüfungsordnungen.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Gold‑ und Silberschmied/in sowie Juwelier/in wird mit einer dreieinhalbjährigen Lehrzeit eingerichtet.
- Die Ausbildung umfasst die Fertigkeiten zum Entwerfen, Bearbeiten, Veredeln und Reparieren von Schmuck‑ und Kunstgegenständen sowie Schlüsselqualifikationen wie Methoden‑, Sozial‑ und Kommunikationskompetenz.
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