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Labortechnik‑Ausbildungsordnung 2015
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den Modullehrberuf Labortechnik ein, definiert Haupt‑ und optionales Spezialmodul, legt eine maximale Ausbildungsdauer von vier Jahren fest und regelt die Lehrabschlussprüfung.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den Modullehrberuf Labortechnik ein, definiert Haupt‑ und optionales Spezialmodul, legt eine maximale Ausbildungsdauer von vier Jahren fest und regelt die Lehrabschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Modullehrberuf Labortechnik wird eingeführt, der aus einem zweijährigen Grundmodul und einem auswählbaren Haupt‑ oder Spezialmodul besteht.
  • Als Hauptmodule stehen Chemie, Lack‑ und Anstrichmittel sowie Biochemie zur Verfügung; ein optionales Spezialmodul Laborautomatisierung kann zusätzlich gewählt werden.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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