Zusammenfassung
Die Verordnung führt den Modullehrberuf Labortechnik ein, definiert Haupt‑ und optionales Spezialmodul, legt eine maximale Ausbildungsdauer von vier Jahren fest und regelt die Lehrabschlussprüfung.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den Modullehrberuf Labortechnik ein, definiert Haupt‑ und optionales Spezialmodul, legt eine maximale Ausbildungsdauer von vier Jahren fest und regelt die Lehrabschlussprüfung.Schwerpunkte
- Ein neuer Modullehrberuf Labortechnik wird eingeführt, der aus einem zweijährigen Grundmodul und einem auswählbaren Haupt‑ oder Spezialmodul besteht.
- Als Hauptmodule stehen Chemie, Lack‑ und Anstrichmittel sowie Biochemie zur Verfügung; ein optionales Spezialmodul Laborautomatisierung kann zusätzlich gewählt werden.
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