<!--[-->Ausbildungsordnung für Medizinproduktekaufmann/-frau (Verordnung 121/2015)<!--]-->
Ausbildungsordnung für Medizinproduktekaufmann/-frau (Verordnung 121/2015)
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/-frau fest, definiert das Berufsprofil und regelt die Ausbildung sowie Prüfungen. Sie tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft und sieht eine Evaluation bis 2019 vor.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Gesundheit
Wirtschaft
Berufsausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/-frau fest, definiert das Berufsprofil und regelt die Ausbildung sowie Prüfungen. Sie tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft und sieht eine Evaluation bis 2019 vor.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/-frau wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Eine Ausbildung kann bis zum 30. Juni 2020 begonnen werden.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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