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Ausbildungsordnung für Platten‑ und Fliesenleger/innen
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Berufsausbildung für Platten‑ und Fliesenleger/innen fest, definiert die zu erlernenden Fachkompetenzen und regelt die Prüfungsmodalitäten. Sie trat am 1. Juni 2015 in Kraft und ersetzte die bisherige Ausbildungsordnung von 2009.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Umwelt
Berufsausbildung
Arbeitssicherheit
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Berufsausbildung für Platten‑ und Fliesenleger/innen fest, definiert die zu erlernenden Fachkompetenzen und regelt die Prüfungsmodalitäten. Sie trat am 1. Juni 2015 in Kraft und ersetzte die bisherige Ausbildungsordnung von 2009.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Platten‑ und Fliesenleger/in wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Die Ausbildung vermittelt Kernkompetenzen wie Untergrundvorbereitung, Mauer‑ und Trockenbauarbeiten, Heizungsinstallation, Abdichtungen, verschiedene Verlegeverfahren, Qualitätskontrolle und Kundenberatung.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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