<!--[-->Einführung des Lehrberufs Prozesstechnik (Verordnung 125/2015)<!--]-->
Einführung des Lehrberufs Prozesstechnik (Verordnung 125/2015)
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung schafft den neuen Lehrberuf Prozesstechnik mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren, definiert das Berufsprofil und die Prüfungsmodalitäten und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung schafft den neuen Lehrberuf Prozesstechnik mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren, definiert das Berufsprofil und die Prüfungsmodalitäten und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt den neuen Lehrberuf Prozesstechnik ein, der eine Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren hat.
  • Das Berufsprofil umfasst zwölf zentrale Tätigkeitsbereiche, darunter das Lesen technischer Unterlagen, das Planen von Arbeitsschritten, das Bedienen von Produktionsanlagen und das Sicherstellen der Produktqualität.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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