<!--[-->Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Reinigungstechnik<!--]-->
Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Reinigungstechnik
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Reinigungstechniker fest, definiert das Berufsbild, Lerninhalte und Prüfungen und trat am 1. Juni 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Reinigungstechniker fest, definiert das Berufsbild, Lerninhalte und Prüfungen und trat am 1. Juni 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung richtet den Lehrberuf Reinigungstechnik als dreijährige Ausbildung ein und legt die geschlechtsspezifische Bezeichnung (Reinigungstechniker/in) fest.
  • Das Berufsprofil umfasst Tätigkeiten wie Flächenbeurteilung, Auswahl und Dosierung von Reinigungs‑ und Desinfektionsmitteln, Bedienung von Spezialgeräten sowie Kundenberatung und Arbeitssicherheit.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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