Zusammenfassung
Die Verordnung 128/2015 führt den dreijährigen Lehrberuf Textilgestaltung ein, legt vier mögliche Schwerpunkte fest und bestimmt Prüfungsmodalitäten sowie Übergangsregelungen zu früheren Ausbildungsordnungen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bildung
Arbeitsrecht
Berufsbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 128/2015 führt den dreijährigen Lehrberuf Textilgestaltung ein, legt vier mögliche Schwerpunkte fest und bestimmt Prüfungsmodalitäten sowie Übergangsregelungen zu früheren Ausbildungsordnungen.Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf „Textilgestaltung“ wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Auszubildende müssen einen von vier Schwerpunkten wählen: Posamentiererei, Stickerei, Strickwaren oder Weberei.
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