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Zimmerei‑Ausbildungsordnung 2015
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die ZimmereiAusbildungsordnung legt die dreijährige Ausbildung zum/zur Zimmerer/in fest, definiert das Berufsprofil mit zehn Tätigkeitsbereichen und regelt die Lehrabschlussprüfung. Sie trat am 1. Juni 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2015XXV
Bauwesen
Handwerk
Berufsausbildung

Zusammenfassung

Die ZimmereiAusbildungsordnung legt die dreijährige Ausbildung zum/zur Zimmerer/in fest, definiert das Berufsprofil mit zehn Tätigkeitsbereichen und regelt die Lehrabschlussprüfung. Sie trat am 1. Juni 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Zimmerei ist mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
  • Das Berufsprofil umfasst zehn Kernbereiche, darunter Holzlagerung, Bau von Holzkonstruktionen, Sicherheits- und Umweltschutz sowie den Einbau von Energieanlagen.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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