Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Sitzungsgelder der Post‑Control‑Kommission: 80 € pro halbe Stunde (mind. 320 €) für stimmberechtigte, 40 € (mind. 160 €) für nicht‑stimmberechtigte Mitglieder; Auszahlung vierteljährlich, Inkrafttreten am 1. Juli 2015.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/26/2015XXV
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Sitzungsgelder der Post‑Control‑Kommission: 80 € pro halbe Stunde (mind. 320 €) für stimmberechtigte, 40 € (mind. 160 €) für nicht‑stimmberechtigte Mitglieder; Auszahlung vierteljährlich, Inkrafttreten am 1. Juli 2015.Schwerpunkte
- Stimmberechtigte Mitglieder erhalten 80 € pro angefangene halbe Stunde, mindestens jedoch 320 € pro Tag.
- Nicht‑stimmberechtigte Mitglieder erhalten 40 € pro angefangene halbe Stunde, mindestens jedoch 160 € pro Tag.
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