Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 legt einen Heimarbeitstarif für Bürsten- und Pinselfertigung fest, definiert Arbeitszeiten, Mindestlöhne und einen Zuschlag, wirksam ab 1. Mai 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Arbeitsrecht
Gewerbe und Industrie
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 legt einen Heimarbeitstarif für Bürsten- und Pinselfertigung fest, definiert Arbeitszeiten, Mindestlöhne und einen Zuschlag, wirksam ab 1. Mai 2015.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet und deckt alle Aufträge zur Herstellung bzw. Bearbeitung von Bürsten und Pinseln ab, sofern sie nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
- Für jede Art von Bürste ist eine festgelegte Arbeitszeit definiert, z. B. 161 Minuten für Glanzbürsten über 3 mm Bohrung.
Dokumente (PDFs)
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