<!--[-->Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung (2015)<!--]-->
Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung (2015)
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2015 legt einen Heimarbeitstarif für Bürsten- und Pinselfertigung fest, definiert Arbeitszeiten, Mindestlöhne und einen Zuschlag, wirksam ab 1. Mai 2015.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Arbeitsrecht
Gewerbe und Industrie

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2015 legt einen Heimarbeitstarif für Bürsten- und Pinselfertigung fest, definiert Arbeitszeiten, Mindestlöhne und einen Zuschlag, wirksam ab 1. Mai 2015.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet und deckt alle Aufträge zur Herstellung bzw. Bearbeitung von Bürsten und Pinseln ab, sofern sie nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
  • Für jede Art von Bürste ist eine festgelegte Arbeitszeit definiert, z. B. 161 Minuten für Glanzbürsten über 3 mm Bohrung.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.