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Heimarbeitstarif für Drechsler‑ und Holzwaren (2015)
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Holzwaren fest: 7,82 € Stundenlohn, 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2015.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Holzwaren fest: 7,82 € Stundenlohn, 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2015.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für ganz Österreich und für alle Aufträge zur Herstellung bzw. Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren, sofern diese nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsvertrag abgedeckt sind.
  • Der Grundlohn für Heimarbeiter*innen beträgt 7,82 € pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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