Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Holzwaren fest: 7,82 € Stundenlohn, 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Holzwaren fest: 7,82 € Stundenlohn, 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2015.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für ganz Österreich und für alle Aufträge zur Herstellung bzw. Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren, sofern diese nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsvertrag abgedeckt sind.
- Der Grundlohn für Heimarbeiter*innen beträgt 7,82 € pro Stunde.
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