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Heimarbeitstarif für Knopfwaren und Adjustierung (Ausnahme Zwirnknöpfe)
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Adjustierung von Knopfwaren fest (außer Zwirnknöpfe). Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 8,74 € plus einem 10‑%igen Zuschlag berechnet und gelten ab dem 1. Mai 2015 im gesamten Bundesgebiet.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Adjustierung von Knopfwaren fest (außer Zwirnknöpfe). Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 8,74 € plus einem 10‑%igen Zuschlag berechnet und gelten ab dem 1. Mai 2015 im gesamten Bundesgebiet.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst die Herstellung sowie Adjustierung von Knopfwaren, jedoch nicht für Zwirnknöpfe.
  • Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 8,74 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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