Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Adjustierung von Knopfwaren fest (außer Zwirnknöpfe). Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 8,74 € plus einem 10‑%igen Zuschlag berechnet und gelten ab dem 1. Mai 2015 im gesamten Bundesgebiet.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Adjustierung von Knopfwaren fest (außer Zwirnknöpfe). Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 8,74 € plus einem 10‑%igen Zuschlag berechnet und gelten ab dem 1. Mai 2015 im gesamten Bundesgebiet.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst die Herstellung sowie Adjustierung von Knopfwaren, jedoch nicht für Zwirnknöpfe.
- Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 8,74 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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