Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. Mai 2015 legt einen Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren fest: Mindeststundenlohn 7,82 €, plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Soziales
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 26. Mai 2015 legt einen Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren fest: Mindeststundenlohn 7,82 €, plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2015.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt alle Arbeiten an Korb‑ und Bastwaren ab, die nicht bereits anderweitig geregelt sind.
- Die Stückentgelte werden mit einem Mindeststundenlohn von 7,82 € berechnet.
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