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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten (ab 01.05.2015)
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest: 7,97 € pro Stunde für qualifizierte, 6,81 € für nicht‑qualifizierte Tätigkeiten, plus 10 % Zuschlag und 8 % Urlaubs‑/Weihnachtszuschlag. Wirksam ab 1. Mai 2015.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest: 7,97 € pro Stunde für qualifizierte, 6,81 € für nicht‑qualifizierte Tätigkeiten, plus 10 % Zuschlag und 8 % Urlaubs‑/Weihnachtszuschlag. Wirksam ab 1. Mai 2015.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst sämtliche kunstgewerblichen Artikel, sowohl qualifizierte als auch nicht‑qualifizierte Arbeiten.
  • Qualifizierte Heimarbeiter erhalten einen Stundenlohn von 7,97 €, nicht‑qualifizierte einen Stundenlohn von 6,81 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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