Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest: 7,97 € pro Stunde für qualifizierte, 6,81 € für nicht‑qualifizierte Tätigkeiten, plus 10 % Zuschlag und 8 % Urlaubs‑/Weihnachtszuschlag. Wirksam ab 1. Mai 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest: 7,97 € pro Stunde für qualifizierte, 6,81 € für nicht‑qualifizierte Tätigkeiten, plus 10 % Zuschlag und 8 % Urlaubs‑/Weihnachtszuschlag. Wirksam ab 1. Mai 2015.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst sämtliche kunstgewerblichen Artikel, sowohl qualifizierte als auch nicht‑qualifizierte Arbeiten.
- Qualifizierte Heimarbeiter erhalten einen Stundenlohn von 7,97 €, nicht‑qualifizierte einen Stundenlohn von 6,81 €.
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