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Heimarbeitstarif für Kunststoffherstellung – Mindestlohn und Zuschläge
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Mai 2015 einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffen fest. Der Stundenlohn beträgt 8,09 €, zuzüglich eines 10‑prozentigen Heimarbeitszuschlags sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration von jeweils vier Wochenlöhnen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Mai 2015 einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffen fest. Der Stundenlohn beträgt 8,09 €, zuzüglich eines 10‑prozentigen Heimarbeitszuschlags sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration von jeweils vier Wochenlöhnen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
  • Der Stundenlohn wird mit einem Stückentgelt von 8,09 € pro Stunde berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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