Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Mai 2015 einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffen fest. Der Stundenlohn beträgt 8,09 €, zuzüglich eines 10‑prozentigen Heimarbeitszuschlags sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration von jeweils vier Wochenlöhnen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Mai 2015 einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffen fest. Der Stundenlohn beträgt 8,09 €, zuzüglich eines 10‑prozentigen Heimarbeitszuschlags sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration von jeweils vier Wochenlöhnen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
- Der Stundenlohn wird mit einem Stückentgelt von 8,09 € pro Stunde berechnet.
Dokumente (PDFs)
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